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Dietmar S. hat an den folgenden Reisen teilgenommen:Jeep Safari, Roller, Hotel in St. Julians mit Transfers und Fähre nach Malta
Das hat er über die Reisen zu sagen: Hallo Herr Wagner, da wir (leider) nun wieder a ... mehr

Holding Company in Malta

Viele internationale Firmen haben in Malta eine maltesische Holding Company gegründet, um ihre Frtimenbstrukturen zu optimieren. Im Allgemeinen werden alle Kapitalgesellschaften, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Holding, Limited oder AG handelt, mit einem im europäischen Vergleich bereits niedrigen Steuersatz von 35 % besteuert. Auch Firmen mit Sitz außerhalb von Malta können durch die Eröffnung einer Holding Company das in Europa einzige Steuerenrechnungssystem nutzen,  und folgende Rückerstattungen  für ausländische Gesellschafter beantragen:

  1. Aus aktiven Geschäftstätigkeiten werden 6/7tel der gezahlten Steuern wiedererstattet, vorausgesetzt es handelt sich dabei nicht um verkaufte Immobilien auf Malta. Die effektive Steuerlast beträgt somit nur 5 %.
  2. Aus Einnahmen von Lizenzen und Patenten werden 5/7tel der gezahlten Steuer wiedererstattet, was eine effektive Steuerlast von 10 % ergibt.
  3. Malta führt mit über 60 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen. Zudem werden 2/3 der gezahlten Steuern aus Gewinnen, für die unter dem Doppelbesteuerungsabkommen bereits eine Steuerrückerstattung beantragt wurde, zurückgezahlt.
  4. Alle Steuern auf Gewinne, die aus Participating Holdings -„verwandten Unternehmen“ - stammen, werden vollständig rückerstattet.

Eine Holding Gesellschaft auf Malta zu gründen hat noch weitere Vorteile:

  1. Es wird keine Quellensteuer auf Dividenden, Zinserträge und Lizenzgebühren verlangt.
  2. Gewinne werden nicht mit einer Vermögenssteuer besteuert. Dies gilt auch für den Verkauf von Aktien und Anlagen der maltesischen Gesellschaft. Nur Einnahmen aus maltesischen Immobiliengeschäften stellen eine Ausnahme dar.
  3. Maltesische Holdings sind ausgesprochen flexibel, da sie mehr Freiraum an Aktivitäten haben als Besitzgesellschaften in anderen europäischen Ländern. Damit lassen sich sehr kosteneffiziente Unternehmensstrukturen aufbauen.
  4. Innerhalb der EU werden alle EU Gesetze der Mutter-Tochter-Regelung von Kapitalgesellschaften auch derer in Malta voll angewandt.
  5. Damit Gewinne und Steuerrückerstattungen nicht direkt im Heimatland nachversteuert werden müssen,wird oft eine maltesische Holding zwischen die aktiven Geschäftstätigkeiten und die Versteuerung der natürlichen Person im Wohnsitzland geschaltet.

Diese Vorteile machen Malta als Standort nicht nur für große Firmen interessant, sondern auch für mittelständische Unternehmen und Selbstständige, und ermöglicht eine leichtere Internationalisierung der Firma für weltweite Geschäfte. Auch für Unternehmen aus dem nicht-europäischen Ausland bietet eine maltesische Holding Company den idealen Einstieg für Geschäfte in der Europäischen Union.
Firmen mit Hauptsitz in der EU müssen EINE der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um sich als Participating Holding und für die oben genannten Steuervorteile zu qualifizieren:

  1. Die maltesische Gesellschaft muss mindestens 10 % der Stammaktien halten.
  2. Es muss mindestens 1.164.000,00 EUR durchgehend für sechs Monate auf dem Konto sein.
  3. Die maltesische Gesellschaft hat das Recht, Stammaktien zu erwerben oder zu verkaufen bzw. kann den Verkauf oder die Beleihung oder Liquidierung aller Stammaktien verhindern.
  4. Die maltesische Gesellschaft kann darauf bestehen, entweder im Aufsichtsrat vertreten zu sein oder einen Direktor als Vertreter zu stellen.
  5. Die maltesische Holding Company kann Stammaktien stellvertretend für die maltesische Firma halten, vorausgesetzt es handelt sich hierbei nicht um Aktien von börsennotierte Unternehmen.

Aber auch nicht europäische Anteilseigner und Gesellschaften können diese Steuervorteile nutzen, wenn sie entweder im Ausland mehr als 15 % Steuern zahlen oder weniger als die Hälfte der Einnahmen aus passiven Geschäftstätigkeiten wie Lizenzgebühren oder Patenten erwirtschaften. Dies gilt auch für Gesellschaften, deren Einnahmen zu weniger als 50 % aus Portfolio-Investitionen stammen und die in ihrem Wohnsitzland mehr als 5 % Steuern zahlen.

SSCI hat sich auf die Beratung von Firmen und Privatiers  spezialisiert, die ihren Firmenstandort oder Wohnort nach Malta verlegen möchten, und berät diese kompetent, und in mehreren Sprachen zu allen Fragen im Bereich Steuern, geeignete Unternehmensform, Fördermöglichkeiten und maltesische Gesetzgebung. Sie stellt Kunden alle relevanten Informationen für die zukünftige internationale Unternehmensstruktur zu Verfügung und steht ihnen mit jahrelanger Erfahrung zur Seite.

 

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