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Dietmar S. hat an den folgenden Reisen teilgenommen:Jeep Safari, Roller, Hotel in St. Julians mit Transfers und Fähre nach Malta
Das hat er über die Reisen zu sagen: Hallo Herr Wagner, da wir (leider) nun wieder a ... mehr

Maltesischer Trust (Treuhandgesellschaft)

Bei einem Trust sind eine oder mehrere Personen - Treuhändler genannt - verpflichtet, das Treuhandvermögen zum Vorteil von Personen - Nutznießer - oder für wohltätige Zwecke nach den Vorgaben des Trusts zu verwalten. Als Nutznießer kann jede Person, unabhängig vom Alter und sogar noch ungeboren und unabhängig von den körperlichen und geistigen Fähigkeiten, sowie der Gründer des Trusts und die Treuhändler eingetragen werden. Bei einem maltesischen Trust dürfen diese in dem Fall jedoch zum Zeitpunkt der Trustgründung nicht in Malta ansässig gewesen sein.

Ein Trust eignet sich besonders zur nachhaltigen und effizienten Verwaltung von Familienvermögen, Anlagevermögen, oftmals Immobilien, sowie zur Nachlass- und Erbschaftsregelung. Desweiteren schützt er dieses Vermögen sowie die Privatsphäre von Investoren. Die Gründung eines Trust in Malta ist unkompliziert und wird vom Gesetz Trust and Trustees Act, Chapter 331 aus dem Jahre 2004 geregelt. Dieses Gesetz entspricht der Haager Konvention sowie allen einschlägigen europäischen Vorgaben. Zudem werden alle üblichen Formen eines Trusts aus anderen Ländern anerkannt. Ein maltesischer Trust ist mit Ausnahme von gemeinnützigen Trusts auf 100 Jahre ausgelegt.

Die Malta Financial Services Authority (MFSA) ist eine autonome öffentliche Einrichtung in Malta, die den maltesischen Banksektor, die Investmentindustrie sowie den privaten Finanzdienstleistungssektor reguliert, um hohe Qualitätsstandards in diesem Bereich zu gewährleisten. Das Handelsregisteramt ist ebenfalls Teil dieser Einrichtung. Des Weiteren ist MFSA für die Vergabe von Lizenzen verantwortlich und führt die Oberaufsicht über alle Trustgesellschaften und Treuhändler in Malta. Diese müssen also von der MFSA lizenziert werden.

Ein klarer Vorteil ist, dass bei der Ausschüttung das Einkommen aus einem Trust nicht auf der Ebene des Treuhändlers besteuert wird. Wenn Nutznießer nicht in Malta wohnhaft sind und das Einkommen nicht auf Malta erwirtschaftet wurde, werden keine Steuern berechnet. Fallen Steuern an, tritt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft. In einigen Fällen können sogar in Malta lebende Ausländer von dieser Regelung profitieren. Zudem kann ein maltesischer Trust in eine maltesische Stiftung umgewandelt werden, ohne dass der Trust aufgehoben werden muss. Dadurch entsteht keine Nachversteuerung, wie in den meisten anderen Staaten.

Anmerkung: In der deutschen und österreichischen Gesetzgebung ist der Trust nicht als eigenständige Gesellschaftsform anerkannt, sondern wird als eine gesetzlich geregelte Vereinbarung betrachtet.

 

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