Der „High Net Worth Individual Residency Scheme“
Um Malta für Vielverdiener attraktiver zu gestalten, wurde im September 2011 von der Regierung ein neues Aufenthaltsgesetz mit großen Steuervorteilen erlassen. Es sieht vor, dass Teilnehmer des Programms „High Net Worth Individual Residency Scheme“, 15 % weniger Steuern auf im Ausland erworbenes Einkommen zu entrichten haben. Zudem haben sie die Möglichkeit, sich von der Doppelbesteuerung befreien zu lassen, wenn sie einen Mindestsatz zahlen. Folgend sind die wichtigsten Qualifikationskriterien aufgelistet.
EU-BÜRGER, EWR-BÜRGER UND STAATSANGEHÖRIGE DER SCHWEIZ
Immobilien
Sie müssen im Besitz einer Immobilie sein, die nach dem 14 September 2011 für mindestens € 400.000 erworben wurde. Zudem muss diese Immobilie Ihnen und Ihren begleitenden Angehörigen als gewöhnlicher Wohnsitz dienen. Sollten Sie keine Immobilie besitzen, qualifizieren Sie sich dennoch, wenn Sie für mindestens € 20.000 in Jahr zur Miete leben.
Finanzielle Mittel und Versicherungen
Sie benötigen ein regelmäßiges Einkommen und müssen wirtschaftlich unabhängig sein, um für sich und alle begleitenden Angehörigen sorgen zu können.
Alle Familienmitglieder müssen zudem eine europaweit gültige Krankenversicherung besitzen. Um sicherzugehen, dass Sie über eine gute Gesundheit verfügen, müssen Sie und alle Angehörigen den „Fit-and-Proper-Test“ durchlaufen und bestehen.
Steuerliche Behandlung
Die Regelung des „High Net Worth Individual Residency Scheme“ besagt, dass Sie eine Jahressteuer von mindestens € 20.000 und € 2.500 je begleitender Angehörigen zahlen müssen, um die Steuervorteile des Programms genießen zu können. Dabei muss eine eventuelle Befreiung von der Doppelbesteuerung bereits beantragt worden sein. Zudem verlangt das maltesische Finanzamt eine einmalige Registrierungsgebühr von € 6.000.
Alle weiteren, nicht mit dem Sondersatz besteuerten Einnahmen unterliegen dem 35 % Steuersatzes. Dies gilt sowohl für Sie als auch Ihren Ehepartner, da Ehepaare in diesem Programm keine getrennte Steuerberechnung beantragen können. Ein weiterer Vorteil des Programms ist, dass Sie damit automatisch auch eine Arbeitsgenehmigung in Malta erhalten.
ANDERE NICHT-MALTESISCHE STAATSANGEHÖRIGE
Immobilieneigentum / Finanzielle Mittel und Versicherungen
Für Antragsteller, die nicht Staatsbürger in einem EU- oder EWR-Land sowie der Schweiz sind, gelten bezüglich des Immobilieneigentums dieselben Bedngungen wie für EU-Bürger. Dies bezieht sich auch auf die Voraussetzungen in Bezug auf die finanziellen Mittel und Versicherungen.
Steuerliche Behandlung
Auch bei der steuerlichen Behandlung gelten dieselben Bedingungen wie für EU-Bürger mit der Ausnahme, dass die Mindeststeuer im Jahr bei € 25.000 und € 5.000 je Angehörigen liegen muss.
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