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Immobilien in Malta und Gozo erwerben
ALLGEMEINE ABWICKLUNG VON IMMOBILIENGESCHÄFTEN IN MALTA & GOZO
Der Erwerb von Immobilien auf Malta ist einfach und sicher. Sie teilen uns Ihre Vorstellungen und Ihr Budget mit und dank unserer weitläufigen Vernetzung können wir Ihnen die richtigen Objekte aus einer Vielzahl von Angeboten heraussuchen. Wenn Sie sich für geeignete Immobilien anhand der gelieferten Details entschieden haben, werden wir für Sie die Besichtigung dieser Objekte sowie eine Unterkunft während Ihres Aufenthalts in Malta oder Gozo organisieren.
Sobald Sie sich für eine Immobilie entschieden haben sowie Preis und Rahmenbedingungen ausgehandelt wurden, wird von beiden Seiten ein Vorvertrag unterschrieben. Damit sichern Käufer und Verkäufer den Kauf bzw. Verkauf der Immobilie zu den genannten Bedingungen zu. Zudem ist 1 % der Stempelgebühr zu entrichten. Da die englische Sprache die zweite offizielle Amtssprache ist, werden alle Verträge auf Malta in Englisch verfasst. Anschließend wird ein vom Käufer beauftragter Notar die Besitzrechte klären sowie alle benötigten Genehmigungen veranlassen und bei Bedarf auch beim Finanzamt nachhaken.
Wenn alle Unterlagen in Ordnung sind, kann dann nach der gesetzlich vorgegeben Frist von drei Monaten die notarielle Urkunde unterzeichnet werden. Bei Unterzeichnung sind auch der Kaufpreis, die restliche Stempelgebühr und alle Gerichtskosten zu bezahlen.
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Buch Auswandern nach MaltaDas Buch "Auswandern nach Malta" ist für Auswanderer, Studenten & Schüler, Praktikanten, Langzeiturlauber, Rentner und Arbeiter, welche die Maltesischen Inseln als Ihr neues Lebensdomizil für eine bestimmte Zeit oder für immer ausgewählt haben. |
Auswanderer PaketIn dem Paket enthalten ist eine Landkarte, PrePaid Sim-Karte, Restaurant Guide, Heritage Map, Auswanderer-Buch, The MaZe (Strassenplan). |
KOSTEN FÜR DEN ERWERB VON IMMOBILIEN IN MALTA & GOZO
Zusätzlich zum Kaufpreis hat der Käufer die Dokumentengebühr von 5 %, die Notargebühren von ca. 1 %, die Kosten für Recherchen und Registrierung in Höhe von ungefähr € 466 sowie gegebenenfalls eine Bearbeitungsgebühr von € 232.94 beim Finanzamt für eine Eigentumserwerbserlaubnis zu tragen. Der Verkäufer hingegen übernimmt die Maklergebühren. Abgesehen von der Bearbeitungsgebühr beim Finanzamt sind die Kosten auch für Malteser die Gleichen.
BEDINGUNGEN FÜR DEN ERWERB VON IMMOBILIEN IN MALTA & GOZO
Immobilien dürfen von Nichtansässigen mit Erlaubnis zum Eigentumserwerb gekauft werden, wenn diese einem Mindestwert von € 101.551 für Wohnungen und € 169.205 für Häuser und andere Immobilien entsprechen (diese Preise können sich ändern, da sie vom Preixindex abhängig sind).
Diese Erlaubnis „Acquisition of Immovable Property“ (kurz AIP) wird innerhalb von sechs bis sieben Wochen ausgestellt. Jedoch können Rohbauten, die diese Rahmenbedingungen nicht erfüllen, dennoch gekauft werden, wenn ein Architekt ein Zertifikat mit allen anfallenden Kosten ausstellt. Zur Beantragung benötigen Sie zwei Passfotos sowie eine Kopie Ihres Personalausweises und des Vorvertrags. Nach Erhalt der Genehmigung müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten einen Wohnsitz kaufen.
Alle Werte entsprechen dem Stand von 2012, ändern sich jedoch jährlich, da sie vom Preisindex abhängig sind. Dieser Index ist im Amtsblatt der Regierung nachzulesen. Fragen Sie uns direkt nach den aktuellen Beträgen.
Generell darf diese Immobilie nur zum Eigenbedarf des Käufers genutzt werden, es sei denn er erhält auf Antrag eine Vermietungsgenehmigung. Jedoch darf eine Immobilie von mehr als einer Person zur gemeinsamen Nutzung gekauft werden.
Zur Finanzierung der Immobilie siehe Bankkredite.
Wenn Sie eine Immobilie langfristig nur mieten möchten, muss sie sich entweder in einem der speziell ausgewiesenen Gebiete (siehe Bedingungen unten) befinden, über einen eigenen Pool verfügen oder in die „Komfort“- oder „Luxus“-Kategorie fallen.
Bedingungen für EU-Bürger
Generell dürfen EU-Bürger nur eine Immobilie erwerben, es sei denn die zweite Immobilie befindet sich in einem gesondert ausgewiesenen Gebiet oder wird vom Inhaber als Gewerbe genutzt.
Für EU-Bürger entfällt die oben genannte Genehmigung, wenn sie bereits seit fünf oder mehr Jahren in Malta leben. In dem Fall können auch mehrere Immobilien ohne besondere Genehmigungen erworben werden.
In den speziell ausgewiesenen Gebieten können Bürger sowohl aus EU-Ländern als auch von außerhalb der EU ohne AIP-Erlaubnis so viele Immobilien erwerben, wie sie möchten. Auf Malta sind diese Gebiete Pender Gardens, Madliena Village, Fort Cambridge, Tigné Point, Portomaso, Tas-Sellum und St. Angelo Mansions. Auf Gozo zählt Chambrai dazu.
Ebenfalls wird keine Genehmigung benötigt, wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz verwendet wird. Dies gilt auch, wenn einer der beiden Ehepartner kein EU-Bürger ist. Diese Absicht muss jedoch im Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden.
Wenn Sie die Immobilie als Anlage kaufen oder ein Unternehmen auf Malta gründen möchten, sind Sie von der AIP-Erlaubnis ebenfalls befreit.
Bedingungen für Nicht-EU-Bürger
Alle Bürger aus Drittländern benötigen die AIP-Genehmigung, es sei denn sie erwerben eine Immobilie in einem der gesondert ausgewiesenen Gebiete.
Im Gegensatz zu EU-Bürgern dürfen Staatsbürger aus Drittländern nur dann eine Zweitimmobilie kaufen, wenn sich diese in einem speziell ausgewiesenen Gebiet befindet. Zudem müssen Nicht-EU-Bürger eine Kaution von € 1,164.69 für Telefon und € 465.87 für Wasser hinterlegen. Bei EU-Bürgern wird dies nicht verlangt.
ANKAUF VON IMMOBILIEN DURCH KÖRPERSCHAFTEN (KAPITALGESELLSCHAFTEN) IN MALTA & GOZO
Körperschaften mit wenigen Ausnahmen müssen eine Genehmigung zum Immobilienerwerb beantragen. Diese wird nur erteilt, wenn die Immobilie in einer Art und Weise genutzt wird, die zum Wachstum der maltesischen Wirtschaft beiträgt. Dies kann im industriellen oder touristischen Bereich sein. Sollte sich die Immobilie als historisch wertvoll erweisen, wird keine Genehmigung ausgestellt.
Bei den Ausnahmen handelt es sich um Körperschaften, einschließlich Handelsgesellschaften, die in einem EU-Mitgliedsstaat gegründet wurden und von dort aus auch ihre Geschäfte betreiben. Sie dürfen uneingeschränkt Immobilien kaufen, solange diese ihrer Gründung auf Malta dient. Einzige Voraussetzung ist, dass mindestens ein EU-Bürger mit seit fünf oder mehr Jahren ununterbrochenem Sitz in Malta die Gesellschaft kontrolliert. Bei Handelsgesellschaften muss diese Person 75 % des Stammkapitals innehaben.
Zur Finanzierung der Immobilie siehe Bankkredite.
Wohnungsservice
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