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16 Ausflüge in Malta, Gozo & Comino
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Wohnsitz in Malta & Gozo
Malta bietet neben gutem Klima, offenherzigen Bewohnern und der englischen Sprache noch viele weitere Vorteile für Zuwanderer. Besonders für Unternehmen ist das begünstigende Steuersystem ein großer Anreiz. Aber auch die hohe Sicherheit und niedrigen Lebensunterhaltskosten sind ein wichtiger Faktor. Jeder Besucher unabhängig von seiner Nationalität muss sich bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten eine Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde einholen. Unten aufgeführt finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen.
GEWÖHNLICHER WOHNSITZ
Ab einem durchgehenden Aufenthalt von sechs Monaten gilt Malta als Ihr gewöhnlicher Wohnsitz. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie EU/EWR-Bürgers sind oder aus einem Drittland stammen. Wenn Sie Malta zu Ihrem gewöhnlichen Wohnsitz machen möchten, benötigen Sie auch nur unter bestimmten Umständen eine AIP-Erlaubnis. Jedoch unterscheiden sich die Kriterien hierfür je nach Nationalität (EU/EWR-Bürger oder aus einen Drittland).
EU- und EWR-Bürger
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Rahmenbedingungen für EU- und EWR-Bürger.
Wirtschaftliche Unabhängigkeit:
Sie müssen nachweisen, dass Sie dazu in der Lage sind, für sich selbst und alle abhängigen Familienmitglieder finanziell zu sorgen und nicht auf Unterstützung von der maltesischen Regierung angewiesen sind. Um dies zu gewährleisten, setzt die Regierung ein Mindestkapital von € 14.000 bzw. ein wöchentliches Einkommen von € 84,95 bei Einzelpersonen sowie € 23.300 Mindestkapital oder ein wöchentliches Einkommen von € 93,10 bei verheirateten Paaren voraus.
Erwerbstätigkeit:
Wenn Sie berufstätig sind und Ihre Familie somit ernähren können, dürfen Sie auf dieser Grundlage ebenfalls einen Antrag auf gewöhnlichen Wohnsitz stellen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie entweder als Angestellter oder Selbstständiger tätig sind. Auch als Arbeitssuchender erfüllen Sie dieses Kriterium. Eine weitere Möglichkeit ist, Ihr eigenes Unternehmen auf Malta zu gründen oder nach Malta zu verlagern. Als EU-Bürger benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis. Dies gilt nicht für Bürger aus Drittländern, deren Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis einreichen muss.
Einkommenssteuer/Besteuerung
Die persönliche Einkommensteuer ist gestaffelt und variiert zwischen 0 % und 35 % des Einkommens. Dabei wird nicht zwischen Maltesern und Ausländern unterschieden. Einkommensteuer wird auf in Malta erwirtschaftetes Einkommen und Kapitalgewinne sowie in Malta erhaltenes Einkommen, auch wenn dieses nicht in Malta erwirtschaftet wurde, erhoben. Auf Kapitalerträge aus dem Ausland, die nach Malta überwiesen werden, sind nicht steuerpflichtig. Somit wird nicht das weltweite Einkommen einer Person bei der Besteuerung angerechnet. Dies gilt für alle Personen mit einem gewöhnlichen Wohnsitz in Malta, und die sich im Jahr mindestens 183 Tage in Malta aufhalten.
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Langfristige Aufenthaltserlaubnis
Bei Verlegung des Wohnsitzes nach Malta muss eine entsprechende Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Ankunft abgegeben werden. Dies erfolgt, indem Sie ein bestimmtes Formular bei einer Polizeistelle einreichen.
Sie können eine langfristige Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie seit mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre legal in Malta leben. Wichtig dabei ist, dass Sie in diesem Zeitraum nicht länger als sechs Monate am Stück im Jahr und zehn Monate insgesamt außerhalb des Landes gelebt haben.
Wenn Sie als EU-Bürger oder auch Nicht-EU-Bürger eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten möchten, müssen Sie ein Kapital von € 349.000 besitzen oder ein jährliches Einkommen von € 23.000 haben. Zudem müssen Sie innerhalb von 12 Monaten Ihrer Ankunft eine Wohnung mit einem Mindestwert von € 70.000 oder ein Haus von mindestens € 116.500 gekauft haben bzw. eine Wohnung für € 4.200 im Jahr mieten. Die Erlaubnis wird im Regelfall nach drei Monaten erteilt.
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